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Patientenverfügung: Selbstbestimmt leben – bis zum Schluss

05.10.2017
Foto: Ute Belzer

Ute Belzer
Ärztin für Palliativmedizin
Verein zur Förderung der
ambulanten Palliativversorgung
Rheinhessen/Pfalz e. V.
Worms



Unheilbar Kranke möchten ihre letzten Tage meist ohne Schmerzen und in Würde verbringen, sowie in ihrer vertrauten Umgebung. Dafür steht die ambulante Palliativ- und Hospizversorgung. Trotzdem wird vielen Schwerstkranken und Sterbenden der Zugang zu dieser Versorgungsform erschwert. Dabei könnte die Palliativversorgung mit ihrer individuell an die Bedürfnisse des Patienten angepasste Schmerztherapie und Pflege gerade in dieser letzten Phase des Lebens für mehr Lebensqualität sorgen und so ein Sterben ohne Angst und Schmerzen ermöglichen.
Da jeder in jedem Alter vom Tod bedroht sein kann, sollte man seine persönlichen Vorstellungen über ein humanes Sterben schriftlich festhalten. Dies ist immer in Situationen wichtig, in denen man sich nicht mehr selbst äußern kann. Zu oft schon gab es Fälle, wo Einrichtungen gegen den erklärten oder mutmaßlichen Willen des Patienten auf eine Weiterbehandlung bestanden haben.
Mit einer Patientenverfügung kann man nicht nur sich selbst vor einer Fremdbestimmung schützen, sondern auch die Angehörigen vor möglichen Rechtsstreitigkeiten und Gewissensbissen. Sie sollte aber in jedem Fall durch eine Vorsorgevollmacht ergänzt werden, damit im Falle der Hilfsbedürftigkeit ein Vertrauter berechtigt ist, die in der Patientenverfügung festgelegten Dinge umzusetzen. Auch Auslegungsfragen können dann besser geklärt werden!
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder Hausärztin.