Allgemeine Medizin

Patienten für Präsenzapotheken

Die Festpreisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente soll fallen. Allerdings nur für ausländische Versandapotheken. Ein Sterben der deutschen Präsenzapotheken kann die Folge sein, vor allem auf dem Land. Hessische Patienten machen jetzt dagegen mobil.

22.03.2017

Rund 75.000 hessische Bürger haben sich mit ihren Unterschriften für den Erhalt der wohnortnahen Apotheken zwischen Bad Karlshafen, Neckarsteinach, Lorchhausen und Wanfried ausgesprochen. Das ist der bisherige Stand der Auswertung für die Unterschriftenaktion „Gesundheitssystem in Gefahr“, die von Ende Dezember 2016 bis zum 1. März 2017 in Hessens Apotheken als Teil einer bundesweiten Aktion lief.

Akut- und Notversorgung in Gefahr

Der Hintergrund: Am 19. Oktober 2016 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden, dass ausländische Versandanbieter sich im Gegensatz zu den öffentlichen Apotheken in Deutschland nicht an die Festpreisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel halten müssen. Diese Entscheidung aber, würde diesen Versandapotheken einen deutlichen Wettbewerbsvorteil verschaffen und die Präsenzapotheken in Deutschland abermals deutlich unter Druck setzen. Gerade in den ländlichen Regionen könnten viele dieser Apotheken dann nicht mehr kostendeckend arbeiten und würden schließen. Für die Bevölkerung wäre die Akut- und Notfallversorgung dann nicht mehr gewährleistet. Um die daraus resultierenden Probleme zu lösen, setzen sich die hessischen Apotheker sowie Apotheken in allen anderen Bundesländern für ein Versandverbot rezeptpflichtiger Medikamente ein, wie es auch der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vorsieht.

Handlungsauftrag für die Politik

Für Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, ist die Aktion deshalb ein großer Erfolg: „Wenn 75.000 hessische Bürger mit ihrer Unterschrift eine sozial gerechte und wohnortnahe Arzneimittelversorgung für die Zukunft einfordern, dann ist das ein klarer Auftrag in Richtung Politik, zu handeln. Das heißt: den Versand von Arzneimitteln auf den Bereich nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel zurückzuführen und das entsprechende Gesetz zügig zu verabschieden.“
Dr. Detlef Weidemann, Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbandes e.V., ergänzt: „In den letzten Wochen haben viele Institutionen, bspw. die IHK Gießen und der Sozialverband Hessen-Thüringen, unsere Forderungen unterstützt. Dass auch so viele Menschen individuell ihre Unterstützung zum Ausdruck gebracht haben, freut mich besonders. Und den vielen Kolleginnen und Kollegen in den Apotheken vor Ort danke ich für ihr Engagement.“ (red)