Allgemeine Medizin

Vorurteile über Organtransplantationen

Zum Thema Organtransplantation haben viele Menschen Fragen – und auch Vorurteile. Anlässlich des 40. Tages der Organspende, der Anfang Juni in Mainz stattfand, hat die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) sich mit einigen davon befasst.

15.06.2022
Für die Transplantation von menschlichen Organen gelten strenge Richtlinien.  Foto: AdobeStock/Talaj Für die Transplantation von menschlichen Organen gelten strenge Richtlinien. Foto: AdobeStock/Talaj

Ich bin mir nicht sicher, ob alles für mich getan wird, wenn ich lebensbedrohlich erkranke und einen Organspendeausweis habe?
Diese Sorge ist laut DSO unbegründet. Das Ziel aller medizinischen Maßnahmen im Falle
eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung ist es, das Leben des Patienten zu retten. Notärzte, Rettungsteams und Intensivmediziner, die sich um das Leben des Patienten bemühen, haben nichts mit der Organentnahme und Transplantation zu tun. Manchmal kann der Patient trotz aller Bemühungen nicht mehr gerettet werden, Krankheit oder Unfallfolgen sind zu weit fortgeschritten. Mitunter tritt der Tod dabei durch den unumkehrbaren Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms ein, auch Hirntod genannt. Kreislauf und Atmung können nur noch künstlich durch Beatmung und Medikamente aufrechterhalten werden. Nur bei dieser kleinen Gruppe von Verstorbenen stellt sich die Frage einer Organspende.

Bin ich automatisch Organspender, wenn ich auf der Intensivstation liege?
Nein. Für eine postmortale Organspende müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Einerseits muss der irreversible Hirnfunktionsausfall (Hirntod) zweifelsfrei nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt worden sein. Andererseits muss eine Einwilligung zur Organspende vorliegen. Dies kann eine schriftliche Einverständniserklärung des Spenders (zum Beispiel Organspendeausweis oder Patientenverfügung) sein oder sie kann durch eine Person erfolgen, der die Entscheidung übertragen wurde. Andernfalls werden die Angehörigen um eine Entscheidung nach dem mündlichen oder dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gebeten.
Bereits mit 60 Jahren bin ich bestimmt schon zu alt, um Organe zu spenden?
Es gibt keine Altersbegrenzung für eine Organspende. Was zählt, ist die jeweilige Funktionsfähigkeit der Organe. Diese hängt nur bedingt vom jeweiligen Lebensalter ab.
Komme ich als Organspender in Frage, wenn ich eine chronische Erkrankung habe?
Eine Organentnahme wird in der Regel nur dann ausgeschlossen, wenn beim Verstorbenen eine akute maligne Tumorerkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegen. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den vorliegenden Befunden, ob Organe für eine Entnahme in Frage kommen.
Lohnt sich eine Transplantation überhaupt für die Empfänger?
Eine Organtransplantation kommt immer dann für einen Menschen in Frage, wenn ein lebensnotwendiges Organ seine Funktion im Körper nicht mehr aufrechterhalten kann und es dafür auch keine andere Therapiemöglichkeit mehr gibt. So ist für Patienten, deren Leber, Lunge oder Herz endgültig versagt, eine Transplantation derzeit die einzige Behandlungsmöglichkeit. 9000 schwer kranke Menschen stehen derzeit in Deutschland auf der Warteliste für ein Organ. Zwar birgt jede Transplantation neben dem Risiko einer Abstoßungsreaktion auch Risiken im Hinblick auf die Übertragung von Erkrankungen. Doch für die Patienten auf den Wartelisten geht es um das Überleben und die Chance, wieder mehr Lebensqualität zu gewinnen.
Kann die Familie nach der Organspende noch einmal in Ruhe Abschied nehmen?

Während und nach der Organentnahme ist der pietätvolle und respektvolle Umgang mit dem Verstorbenen selbstverständlich. Da eine Organspende unter den gleichen Bedingungen wie jede andere Operation erfolgt, verschließen die Chirurgen im Anschluss auch die Operationswunden sorgfältig und übergeben den Spender in würdigem Zustand. (red)