Sport, Knochen und Gelenke

Forscher entwickeln Kühlbandagen

Nach einer Verletzung sollte man die betroffenen Gewebe kühlen. Bisherige Modelle sind allerdings unpraktisch. Eine neue Bandage soll das ändern.

04.03.2020

Verletzte oder operierte Körperstellen zu kühlen, hat einen schmerzlindernden Effekt und beugt Schwellungen vor. Klassische Kühlmethoden wie Kältekompressen oder Eisbeutel kühlen jedoch nur kurz, können ein Risiko von Gewebeschäden durch lokale Erfrierungen bergen und sind bei Bewegungen oft hinderlich.

Langer Kälteeffekt

Forscher des Naturwissenschaftlichen und Medizinischen Instituts (NMI) an der Universität Tübingen entwickeln deshalb eine mobile Bandage mit langanhaltender Kühlwirkung. Ein erstes Anschauungsobjekt existiert bereits. Um daraus mithilfe einer Firmenausgründung ein fertiges Medizinprodukt zu entwickeln, erhält das Forscherteam ab sofort finanzielle Unterstützung aus der Bundesförderung EXIST. „Mit der 24-monatigen Förderung können wir nun ein hinsichtlich Physiologie und Anwendernutzen optimales Kühltherapieprodukt entwickeln und eine Firmenausgründung aus dem NMI vorbereiten“, freut sich Dr. Martin Stelzle vom NMI.
Nach Abschluss der Forschungsphase soll das neu zu gründende Unternehmen diese Kühlbandage auf den Markt bringen. Als flexible Bandage konzipiert, soll sie an unterschiedlichen Körperstellen rutschfest angebracht werden können. Dadurch entfällt auch das manuelle Fixieren, wie es zum Beispiel bei Coolpacks nötig ist.

Weniger Schwellungen und Entzündungen

Die Kälte der Bandage sorgt dafür, dass sich Blutgefäße verengen, der Stoffwechsel verlangsamt und Entzündungsprozesse gedämpft werden. Das reduziert Schwellungen und lindert das Empfinden von Juckreiz und Schmerzen.
Kommerziell verfügbare Kühltherapien nutzen derzeit noch Gefrierpacks, die aufgrund der an sich viel zu niedrigen Temperatur das Risiko von Heilungsverzögerungen und Gewebeschäden bergen, oder stationäre Geräte, die zwar eine optimale Temperatureinstellung ermöglichen, aber nicht außerhalb von Krankenhaus oder Arztpraxis einsetzbar sind. (red)