Haut, Haare und Ästhetik

Wenn das Tattoo verschwinden soll

Nichts ist schlimmer, als den Namen des oder der Verflossenen auf dem Arm zu tragen: Ein Tattoo muss nicht mehr für die Ewigkeit sein und kann entfernt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten – manche bergen aber auch Risiken.

07.03.2022
Foto: Lilium Klinik

Dr. med. Reinhard Titel
Facharzt für Chirurgie und Unfallchirurgie sowie Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie
LILIUM Klinik Wiesbaden



Die effektivste Methode der Tattoo-Entfernung ist die Laserbehandlung. Seit Januar 2021 dürfen diese Behandlung nur noch Ärzte mit entsprechender Fachkenntnis durchführen. Denn nicht sachgerechtes Lasern kann Verbrennungen, Pigmentveränderungen, Entzündungen oder Narben zur Folge haben. Bei der Methode dringt das Laserlicht bis zu vier Millimeter in die Haut und bringt die Farbpigmente des Tattoos zum Platzen. „Die Einzelteile transportiert der Körper anschließend über die Blut- und Lymphbahnen langsam ab“, erklärt Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV-Krankenversicherung. Die Tätowierung verblasst auf diese Weise nach und nach. In der Regel sind mehrere Lasersitzungen im Abstand von vier bis sechs Wochen notwendig. Wichtig zu wissen: Selbst nach einer umfangreichen Laserbehandlung kann im Bereich des Tattoos eine helle Fläche oder eine veränderte Hautstruktur zurückbleiben.
Die Anzahl der notwendigen Laserbehandlungen hängt von der Größe, den Farben und der Dichte der Tätowierung ab. Bestimmte Farben wie beispielsweise Gelb und Lila sind besonders schwer zu entfernen. Das Lasern ist durchaus mit Risiken verbunden: „Es besteht die Gefahr, dass bei der Zerstörung der Pigmente giftige und unter Umständen krebserregende Stoffe entstehen“, warnt der Gesundheitsexperte. Zudem bleibt ein Teil der Partikel dauerhaft im Körper zurück. Welche chemischen Stoffe bei ihrer Zersetzung oder Zerstörung entstehen beziehungsweise freigesetzt werden und wie sie sich im Körper verhalten, ist im Detail weitgehend unbekannt. Auch zu möglichen Langzeitwirkungen liegen noch keine systematischen Untersuchungen vor. Übrigens: Um schädliche Stoffe in der Tattoo-Tinte zu verhindern, sind nach der EU-Verordnung „REACH“ bestimmte Chemikalien, die in fast allen bunten Tattoo-Farben enthalten sind, seit Januar 2022 in Europa verboten.
Eine Laserbehandlung ist nicht für jeden geeignet. Ein dunkler Teint, eine Veranlagung zur Narbenbildung oder ein festes Narbengewebe unter dem Tattoo sprechen beispielsweise dagegen. Die sogenannte Dermabrasion ist dann eine Alternative, um Tätowierungen zu entfernen. „Hier schleift oder fräst der Arzt die oberste Hautschicht ab“, erklärt Dr. Reuter. Bei kleinen Tattoos ist auch eine Operation möglich, bei der der Arzt die Tätowierung chirurgisch entfernt. Bei diesen beiden Methoden besteht jedoch ein erhöhtes Risiko, dass eine Narbe zurückbleibt. Wichtig ist eine ausführliche ärztliche Beratung vor der Wahl der Behandlung. Unter Umständen kann der Arzt die Behandlungsmethode auch probeweise an einer kleinen Hautstelle testen. Da der Laser die Haut stark angreift, ist sie nach einer Sitzung oft gerötet, geschwollen oder aufgeschürft. Dr. Reuter rät, die betroffenen Stellen zu kühlen. Während des Heilungsprozesses ist es wichtig, dem Körper Erholungszeit zu gönnen. Auf Sport, Sauna, Schwimmbad oder direktes Sonnenlicht sollte verzichtet werden.
Die Kosten für eine Entfernung hängen unter anderem von der Größe der Tätowierung und der Anzahl der benötigten Sitzungen ab. Bei großflächigen Tattoos können mehrere hundert Euro pro Sitzung zusammenkommen. Laut Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, das zur Aufklärung insbesondere von jungen Menschen die Kampagne „Safer Tattoo“ ins Leben gerufen hat, sind die gesetzlichen Krankenkassen nicht verpflichtet, für eine Behandlung zu bezahlen. Um Schadenersatz vom Tattoo-Studio zu bekommen, muss „unsachgemäße“ Arbeit bewiesen werden, wobei durch Gutachten und Gerichtsverfahren weitere Kosten entstehen können. (red)