Alters- und Palliativmedizin

Vorsorgevollmacht schon für Jüngere

Tod und schwere Erkrankungen sind nicht gerade Themen der jungen Generation. Doch tatsächlich kann jeder Mensch zu jeder Zeit davon betroffen sein. Glücklich ist, wer seine Angelegenheiten vorher geregelt hat.

08.07.2020

Seit der Coronakrise machen sich auch jüngere Menschen Gedanken um ihre Gesundheit. Wie möchte ich in Ausnahmesituationen behandelt werden, wenn ich mich selbst nicht mehr äußern kann? Das kann man in einer detaillierten Patientenverfügung regeln. Dennoch sollte man außerdem jemanden benennen, der diese Verfügung im Ernstfall auch durchsetzt und für das medizinische Fachpersonal als Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Mehrere Bevollmächtigte möglich

Zu wissen, dass in diesem Fall jemand im eigenen Sinne handelt, sich um finanzielle Angelegenheiten kümmert und die nötigen Entscheidungen trifft, ist beruhigend. Deshalb ist eine Vorsorgevollmacht so wichtig. Jeder geschäftsfähige Volljährige kann sie in gesunden Tagen ausstellen. Die Person seines Vertrauens – man kann auch mehrere Personen benennen – bekommt das Recht, in seinem Namen stellvertretend zu handeln, wenn er selbst nicht mehr in der Lage dazu ist.

Nicht automatisch Angehörige

Die Vorsorgevollmacht sollte unbedingt schriftlich gefasst sein, eine notarielle Beurkundung ist in den meisten Fällen nicht nötig. Auch der Bevollmächtigte sollte die Vollmacht unterschreiben. So bestätigt er, dass er bereit ist, Aufgaben zu übernehmen. Wichtig: Kann jemand nicht mehr über seine Angelegenheiten entscheiden, sind nicht automatisch Angehörige zur Vertretung berechtigt. Wer also nicht möchte, dass das Gericht einen Betreuer bestellt, sollte eine Vorsorgevollmacht haben! (red)