Alters- und Palliativmedizin

Studie zur Patientenverfügung

Was genau eigentlich in Patientenverfügungen festgehalten wird, hat eine Studie analysiert. Sie wurde mit einem Preis gewürdigt.

08.09.2022
Selbst bestimmen, wie es weitergeht.  Foto: AdobeStock/Anke Thomass Selbst bestimmen, wie es weitergeht. Foto: AdobeStock/Anke Thomass

Je konkreter eine Patientenverfügung formuliert ist, desto besser können Ärztinnen und Ärzte den individuellen Behandlungswünschen ihrer Patientinnen und Patienten entsprechen. Ein Forschungsteam aus Würzburg hat untersucht, welche Vorsorgedokumente Bewohnende von stationären Pflegeeinrichtungen hinterlegt haben und was in Patientenverfügungen festgehalten ist. Die Ergebnisse haben sie 2021 in der Thieme Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ publiziert. Für ihre Originalarbeit „Patientenverfügungen von Bewohnenden in Pflegeeinrichtungen – welche Behandlungssituationen und Behandlungsmaßnahmen werden vorausverfügt?“ wurde den Autorinnen und Autoren der diesjährige „DMW Walter Siegenthaler Preis“ verliehen.
In die Studie sind Daten aus 13 stationären Pflegeeinrichtungen in und um Würzburg eingeflossen. Der Soziologe Malte Klemmt, die Psychologin Professorin Dr. Silke Neuderth und die Rechtswissenschaftlerin Professorin Dr. Tanja Henking von der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt haben in den Einrichtungsakten hinterlegte Dokumente erfasst und ausgewertet. Dabei haben sie eng mit Prof. Dr. Birgitt van Oorschot, Leitende Oberärztin am Interdisziplinären Zentrum für Palliativmedizin am Universitätsklinikum Würzburg, zusammengearbeitet.
Insgesamt 556 der 832 Bewohnenden (67 Prozent) haben mindestens ein Vorsorgedokument hinterlegt. Darunter sind Patientenverfügungen, aber auch Vorsorge- und Generalvollmachten, Betreuerverfügungen, Notfallpläne oder Kombinationen verschiedener Dokumente. Inhaltlich wurden ausschließlich die vorliegenden 265 Patientenverfügungen analysiert. Pro Dokument sind darin durchschnittlich acht Behandlungssituationen benannt, welche mit Behandlungswünschen oder -ablehnungen verbunden sind. Die am häufigsten angeführte Behandlungssituation ist mit rund 88 Prozent ein fortschreitender Hirnabbauprozess unter anderem infolge von Alzheimer oder einer Demenzerkrankung. Ein unabwendbarer Sterbeprozess sowie eine irreversible Gehirnschädigung folgen mit rund 74 und 73 Prozent.
Darüber hinaus sind durchschnittlich sechs Behandlungsmaßnahmen dokumentiert, die entweder gewünscht oder abgelehnt werden. Symptomlindernde Maßnahmen wünschen sich etwa 91 Prozent. Lebensverlängernde Maßnahmen wie künstliche Ernährung oder Flüssigkeitszufuhr lehnen rund 95 Prozent der Bewohnenden ab.
In rund drei Viertel (76,2 Prozent) der Patientenverfügungen führen die Bewohner und Bewohnerinnen Reanimationsversuche an, die sie in den meisten Fällen (94,5 Prozent) ablehnen. Die Wiederbelebungsmaßnahmen sind in fast 89 Prozent der Fälle mit bestimmten Behandlungssituationen verknüpft. (red)