Jeder will über sein Leben selbst bestimmen. Doch was ist, wenn man dazu plötzlich nicht mehr in der Lage ist? Eine Patientenverfügung hilft dabei, dass auch dann noch der eigene Wille durchgesetzt wird.
Mit den Themen Tod und Krankheit befassen sich die meisten Menschen nur sehr ungern, solange sie sie nicht akut sind. Dabei ist es gerade in diesen beiden Bereichen sinnvoll, sich damit auseinanderzusetzen, bevor der Ernstfall eintritt. Denn es kann zum Beispiel durch einen schweren Unfall oder im hohen Alter schnell zu einer Situation kommen, in der man selbst nicht mehr fähig ist, Entscheidungen zu treffen. Das betrifft dann auch ärztliche Eingriffe und lebensverlängernde Maßnahmen.
Mit einer Patientenverfügung kann jeder jedoch leicht für diese Fälle vorsorgen und sicherstellen, dass sein persönlicher Wille auch im Fall der sogenannten Geschäfts- oder Einwilligungsunfähigkeit umgesetzt wird. Dort kann festgelegt werden, welche medizinischen Maßnahmen in einer bestimmten Situation durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Ärzte und Pflegekräfte sind daran gebunden. Viele Menschen wollen zum Beispiel nicht künstlich am Leben gehalten werden, wenn keinerlei Aussicht auf Genesung und ein menschenwürdiges Dasein mehr besteht. Liegt keine Patientenverfügung vor oder ist kein Bevollmächtigter benannt, der den Willen des Patienten vertritt, haben Mediziner von sich aus nicht die Möglichkeit, lebenserhaltende Maßnahmen zu beenden. Eine Patientenverfügung ist aber nicht nur für den Patienten sinnvoll. Sie entlastet auch die Angehörigen und nicht zuletzt das medizinische Personal. Insbesondere Angehörige haben oftmals selbst mit der Situation zu kämpfen, da kann es durchaus zusätzlichen Druck nehmen, wenn der Wille des Patienten bekannt und verbindlich ist. Es ist übrigens nicht so, dass die Entscheidungen, die in der Patientenverfügung formuliert sind, einmal verfasst für immer gelten müssen. Ändern sich zum Beispiel mit der Zeit Ansichten zu bestimmten Maßnahmen, lässt sich die Patientenverfügung jederzeit widerrufen. Eine Patientenverfügung kann grundsätzlich von jeder einwilligungsfähigen volljährigen Person verfasst werden. Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt jedoch, sich von einem Arzt oder anderen fachkundigen Personen beraten zu lassen. Auf der Internetseite des Ministeriums (bundesgesundheitsministerium.de) sowie bei der Bundesärztekammer (bundesaerztekammer.de) gibt es neben umfangreichen Informationen und Broschüren zu dem Thema auch Muster-Formulare und Textbausteine für eine Patientenverfügung, die das Erstellen erleichtern und Orientierung bieten. (dho)