Alters- und Palliativmedizin

Cannabis: Versorgungslücke schließen

Bei starken chronischen Schmerzen können Medikamente mit Cannabinoiden Wunder wirken. Doch nach wie vor sind die Hürden für eine Verschreibung hoch.

09.05.2021

Dauerhaft starke Schmerzen sind niemandem zuzumuten. Medikamente mit teils erheblichen Nebenwirkungen einzunehmen, auch nicht. Vor allem dann, wenn ihre Wirkung nachlässt und sich der schmerzlindernde Effekt nicht wie gewünscht einstellt.
Laut Angaben der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) gibt es in Deutschland 3,4 Millionen Menschen mit chronischen Schmerzen. Dabei könnten Mediziner diesen Patienten Cannabinoide verordnen. Das Gesetz „Cannabis als Medizin“ trat vor vier Jahren in Kraft. Doch sind die Hürden für eine Verschreibung hoch. So muss die Erkrankung „schwerwiegend“ sein – ein dehnbarer Begriff, bemängelt Dr. Johannes Horlemann, Präsident der DGS, auf einer Pressekonferenz der Fachgesellschaft. Auch könne medizinisches Cannabis erst zum Einsatz kommen, wenn alle Standardtherapien ausgeschöpft seien. Zudem müssen Ärzte diese Therapie zuvor von den Krankenkassen genehmigen lassen. „Hinweise auf eine missbräuchliche Auslegung oder Anwendung des Gesetzes liegen bisher nicht vor“, so Horlemann. „Dennoch wird etwa ein Drittel der Anträge zur Verordnung von Cannabinoiden von den Krankenkassen abgelehnt.“ Der Grund: Diese meinten offenbar, dass die Therapie nur etwas für palliative Patienten mit Krebs im Endstadium sei. Dadurch müssten Betroffene zu lange auf eine angemessene Versorgung warten, beklagt der Mediziner.
Um diese Situation zu verbessern, hat die DGS Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Ziel ist, die Therapieentscheidung ausschließlich beim Arzt in Absprache mit seinem Patienten zu belassen – ohne vorherige Genehmigung. (bibi)