Alters- und Palliativmedizin

Begutachtungen richtig vorbereiten

In den vergangenen Monaten fanden Termine zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit ausschließlich digital statt. Nun – mit Ausnahmen – wieder daheim. Doch worauf kommt es dabei an?

14.02.2021
Gute Beratung vorab ist wichtig.  Foto: AdobeStock/Jonas Glaubitz Gute Beratung vorab ist wichtig. Foto: AdobeStock/Jonas Glaubitz

Wenn Menschen alt und gebrechlich werden, aber auch wenn sie in jüngeren Jahren eine schwere Krankheit ereilt, brauchen sie Hilfe, um weiter in den vertrauten vier Wänden wohnen bleiben zu können. Vom Ausmaß ihrer Bedürftigkeit hängt auch die Pflegestufe ab, in die sie eingeordnet werden und damit die Höhe der finanziellen Zuwendungen, die sie dafür von der Krankenkasse monatlich bekommen. Die Corona-Pandemie hatte die dafür notwendigen Wohnungsbegehungen der Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) als auch den Medizinischen Dienst der privaten Krankenversicherung (MEDICPROOF) in den vergangenen Monaten auf Eis gelegt.
Seit dem 1. Oktober können diese Begutachtungen nun wieder im Wohnumfeld der Versicherten stattfinden.

Antrag und Gutachter

Vor der Begutachtung steht ein Antrag bei der Pflegeversicherung. Diese beauftragt dann einen Gutachter bzw. eine Gutachterin. Während des Vor-Ort-Termins oder des Telefoninterviews beurteilt er oder sie die körperliche und kognitive Konstitution des Versicherten.
Stellt er oder sie eine Pflegebedürftigkeit fest, erfolgt die Einstufung in einen von fünf Pflegegraden. Der Antragsteller oder die Antragstellerin erhält hierzu einen schriftlichen Bescheid der jeweiligen Pflegeversicherung. Seit Oktober gilt hierbei wieder die gesetzliche Bearbeitungsfrist von 25 Arbeitstagen. Befindet sich der Betreffende bereits in einem Krankenhaus, einer Reha, in einem Hospiz oder in einer ambulant-palliativen Versorgung muss die Antwort innerhalb einer Woche kommen. Angehörige, die eine Pflegezeit oder Familienpflegezeit beantragen wollen, müssen sich zwei Wochen gedulden.

Pflegeberatung hilft

Von einer guten Vorbereitung der Begutachtung hängt viel ab. Deshalb raten Experten zu einer professionellen Pflegeberatung. So sollten etwa wichtige Informationen für die Gutachter bereitliegen, damit sie sich schneller und besser einen Überblick über die Pflegesituation verschaffen können und Missverständnisse gar nicht erst auftreten. „Wir empfehlen unseren Klientinnen und Klienten, in den Tagen vor der Begutachtung ein so genanntes Pflegetagebuch zu führen. Darin wird täglich eingetragen, wobei Unterstützung und Hilfe benötigt wird“, erklärt Frank Herold, Mitarbeiter der Pflegeberatung compass. Ebenso sollten pflegende Personen bei der Begutachtung möglichst anwesend sein, da diese den Pflegebedarf unmittelbar schildern können. Wichtig: Betroffene sollten ohne Scham ihre körperliche und kognitive Konstitution schildern. Nur so bekommen die Gutachter ein realistisches Bild der Lage.
Auch eine Pflegedokumentation sollte zum Begutachtungstermin vorliegen, ebenso ein vollständiger Medikationsplan und eine Übersicht, welche regelmäßigen Arzt- und Therapiebesuche außerhalb des Hauses notwendig sind. (red)