Allgemeine Medizin

Rechtliche Lage bei der 24-Stunden-Pflege

Wenn Senioren pflegebedürftig werden, wollen ihre Verwandten ihnen oftmals noch lange ein Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen. Deshalb hat sich in den vergangenen Jahren die 24-Stunden-Pflege, bei der Betreuungskräfte in den Haushalt der Pflegebedürftigen einziehen, immer stärker in Deutschland verbreitet.
Dabei gibt es jedoch ein paar Dinge zu beachten.

08.09.2022

„Da diese Pflegekräfte häufig aus Osteuropa kommen, müssen Angehörige allerdings einige Feinheiten beachten, damit sie keine schwerwiegenden rechtlichen Fehler machen“, sagt Markus Küffel, Gesundheitswissenschaftler, examinierte Pflegefachkraft und Geschäftsführer der Pflege zu Hause Küffel GmbH. Da die
24-Stunden-Pflege politisch nicht anerkannt und deshalb rechtlich kaum reguliert wird, haben sich drei unterschiedliche Beschäftigungsmodelle mit verschiedenen Vor- und Nachteilen entwickelt. Familien können eine osteuropäische Betreuungskraft beispielsweise direkt sozialversicherungspflichtig anstellen. Dieses Modell bietet die meiste Rechtssicherheit, ist allerdings mit vielen bürokratischen Aufgaben wie Lohnabrechnungen oder dem Abführen von Steuern verbunden.

Auf Bescheinigungen achten
Vermittlungsagenturen setzen in der Regel auf das Entsendemodell. Dabei sind die Betreuungskräfte in ihrem Heimatland sozialversicherungspflichtig angestellt und werden für ihre Tätigkeit nach Deutschland entsendet. „Familien sollten sich bei dieser Art der Beschäftigung unbedingt die sogenannte A1-Bescheinigung von der Agentur zeigen lassen. In einigen Fällen sind Betreuungskräfte im Entsendemodell auch in Deutschland zur Sozialversicherung gemeldet, dann muss auch hierzu das entsprechende Dokument vorgelegt werden“, sagt Küffel.

Ein weiteres Modell zur Beschäftigung stellt die Beauftragung einer selbstständigen Betreuungskraft dar. Für diese Kräfte gilt weder das Arbeitszeitgesetz noch die Einhaltung des deutschen Mindestlohnes, was deutlich niedrigere Kosten für die betroffenen Familien bedeutet. Allerdings warnen Verbraucherschützer und Juristen vor den Folgen einer möglichen Scheinselbstständigkeit.
Einhaltung der Arbeitszeiten
Auch wenn umgangssprachlich von der 24-Stunden-Pflege die Rede ist, erhalten Senioren bei diesem Modell keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung. „Der Begriff ist irreführend. Die Betreuungskräfte arbeiten acht Stunden pro Tag und haben Anspruch auf Pausen, Ruhezeiten und freie Tage“, sagt Küffel. Da sich die Betreuungskraft in der Regel eine Wohnung mit der pflegebedürftigen Person teilt, lassen sich Bereitschaftszeit und Freizeit teilweise nicht trennscharf voneinander abgrenzen. „Umso wichtiger ist es, einen seriösen Vermittler an seiner Seite zu wissen, der die Familien entsprechend aufklärt, begleitet und so vor den drohenden Gefahren bewahrt.

Ein weiteres mögliches Problem ist Schwarzarbeit. Nach aktuellen Schätzungen arbeiten neun von zehn osteuropäischen Betreuungskräften schwarz in Deutschland. Wer Angebote für unter 2.000 Euro pro Monat findet, kann davon ausgehen, dass es sich dabei um ein illegales Beschäftigungsverhältnis handelt. Um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, sollten Familien sich nur an seriöse Vermittlungsagenturen wenden. Sie sollten bei Auswahl zwingend darauf achten, dass sie nach der DIN SPEC 33454 arbeitet. Diese legt einheitliche Standards fest, die für höhere Versorgungsqua
lität sowie bessere Arbeitsbedingungen für Betreuungskräfte sorgen. (red)