Allgemeine Medizin

Gesundheits-Apps auf Rezept

Ärzte sind nicht überall genug vorhanden. Dann ist guter Rat teuer. Wer mit der Zeit geht, kann sich Gesundheitsapps verschreiben lassen - ein digitaler Helfer zur Selbsthilfe.

17.04.2020
Digitale Angebote sollen die medizinische Versorgung ergänzen und verbessern. Ein Pilotprojekt dazu läuft.	Foto: AdobeStock/vectorfusionart Digitale Angebote sollen die medizinische Versorgung ergänzen und verbessern. Ein Pilotprojekt dazu läuft. Foto: AdobeStock/vectorfusionart

Viele Patienten nutzen schon jetzt Gesundheits-Apps, die sie zum Beispiel dabei unterstützen, ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder ihre Blutzuckerwerte zu dokumentieren. Apps auf Rezept, Videosprechstunden einfach nutzen und überall bei Behandlungen auf das sichere Datennetz im Gesundheitswesen zugreifen – das ermöglicht nun das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG). Es wurde am 7. November 2019 durch den Bundestag beschlossen.

Kostenfrei auf Rezept

Laut diesem Gesetz können die Apps vom Hausarzt verschrieben werden. Die Kosten dafür übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen. Damit das möglichst unbürokratisch möglich ist, wird der Zugang für die Hersteller erleichtert: Nachdem eine App vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datensicherheit und Datenschutz geprüft wurde, wird sie ein Jahr lang vorläufig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. In dieser Zeit muss der Hersteller beim BfArM nachweisen, dass seine App die Versorgung der Patienten verbessert.

Versorgungslücken schließen

Laut Bundesministerium für Gesundheit sollen auch Videosprechstunden Alltag werden und Versorgungsengpässe, etwa auf dem Land, schneller schließen. Ärztinnen und Ärzte dürfen künftig auf ihrer Internetseite über solche Angebote informieren. Ebenfalls neu: Die Aufklärung für eine Videosprechstunde kann jetzt auch online, also im Rahmen der Videosprechstunde erfolgen – nicht mehr wie bisher im Vorfeld. (red)