Herz und Kreislauf

Nichts für schwache Herzen?

Eine Flugreise ist auch trotz Infarkt, Bypass und Herzschwäche generell möglich. Allerdings sollten Betroffene dabei einiges beachten und Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.

28.09.2016

Rund sechs Millionen Menschen in Deutschland leiden an koronarer Herzkrankheit (KHK) mit verengten Kranzgefäßen und Bluthochdruck. Schreitet dieser Prozess voran, kann es irgendwann zum Herzinfarkt und zu einer Herzschwäche (Herzinsuffizienz) kommen. Reisen in einer Flughöhe von 10.000 Metern sind für Betroffene nicht ganz ungefährlich. Denn die Atmosphäre in der Kabine (niedrigerer Luftdruck, geringere Sauerstoffsättigung) belastet das Herz-Kreislaufsystem zusätzlich. So führt etwa der leichte Sauerstoffmangel eines Passagierjets auf Reiseflughöhe zu einem Anstieg von Herzfrequenz und Blutdruck. Der Sauerstoffverbrauch des Herzens vergrößert sich ebenfalls. „Das können Betroffene mit KHK oder Herzschwäche nicht ohne Weiteres kompensieren“, warnt der Herzspezialist Prof. Dr. med. Wolfgang Schöls vom wissenschaftlichen Beirat der Herzstiftung. „Herzpatienten dürften trotzdem in der Regel fliegen. Letztlich entscheidend für die Flugreise eines Patienten mit KHK oder Herzschwäche ist die Leistungsfähigkeit des Herzens.“

Individuelles Risiko ermitteln

Nach einem Herzinfarkt hängt die Flugreisetauglichkeit u. a. von der Infarktgröße ab. Kardiologen unterscheiden zwischen niedrigem, mittlerem und hohem Risiko. Bei niedrigem Risiko und einem kleinen Infarkt kann man bereits fünf bis acht Tage danach wieder fliegen. „Auf Langstreckenflüge sollte jedoch auch bei niedrigem Risiko verzichtet werden“, betont Prof. Schöls. Ein niedriges Risiko bedeutet u. a.: Alter unter 65, erster Herzinfarkt, erfolgreiche Gefäßwiedereröffnung, Auswurffraktion des Herzens über 45 Prozent und keine Komplikationen. Herzschwache sollten vor Reiseantritt deshalb Ursache und Schweregrad der Herzschwäche bestimmen lassen. Bei chronisch stabiler Herzschwäche bis (NYHA-Stufe II, belastbar bis 75 Watt) besteht volle Flugreisetauglichkeit. Wissenschaftlich belegt sind allerdings nur Flüge bis sieben Stunden Reisedauer. „Jede Verschlechterung der Symptome wie Atemnot, Gewichtszunahme wegen Wassereinlagerung, Erschöpfung, Herzenge oder Rhythmusstörungen in den letzten vier Wochen macht fluguntauglich“, erläutert Prof. Schöls. „Nach akutem Linksherzversagen sollte bis zu sechs Wochen mit dem Fliegen gewartet werden.“ Grundsätzlich sollten alle Herzpatienten ihr individuelles Risiko auf Flugreisen mit ihrem Facharzt besprechen.

Tipps für den Flug

Betroffene mit Herzschwäche sollten ihre Wassereinlagerungen im Blick behalten und am besten einen Gangplatz nahe der Toilette buchen, da sie häufig Entwässerungsmittel (Diuretika) einnehmen und der Harndrang durch den leichten Sauerstoffmangel verstärkt wird. Da bei Reisenden mit Herzschwäche das Thromboserisiko größer ist als bei Gesunden, sollte sie bei Flügen ab einer Flugdauer von acht Stunden Vorsorgemaßnahmen ergreifen. Dazu gehören blutverdünnende Mittel, das Tragen spezieller Reisestrümpfe, regelmäßiges Wassertrinken im Flieger und Fuß-Gymnastik. (red)