Herz und Kreislauf

Fahrverbot nach Defi-OP einhalten

Viele Menschen mit gefährlichen Herzrhythmusstörungen betrachten einen implantierten Defibrillator wie eine Lebensversicherung. Doch beim Autofahren müssen sie trotz Therapie Abstriche machen.

27.09.2017
Meist heißt es mit einem Defi bald wieder: freie Fahrt!  Foto: Adobe Stock_Kurhan

Das Auto gehört für die meisten Menschen zum Leben dazu. Mobilität ist wichtig, vor allem im ländlichen Raum. Doch bei manchen Herzerkrankungen müssen Patienten das Auto vorübergehend oder ganz stehen lassen. Dazu gehört die Zeit vor und nach einem implantierten Cardioverter/Defibrillator (ICD). Laut Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen dürfen Menschen mit diagnostizierten, gefährlichen Herzrhythmusstörungen mit drohender Bewusstlosigkeit ohne Defi zunächst nicht Auto fahren. Auch nach dem Eingriff müssen sie zunächst vier Wochen pausieren, da Gerät und Elektroden erst richtig einwachsen müssen.

Drei Monate Minimum

Doch auch danach ist man vor einem Fahrverbot nicht sicher. So müssen Patienten nach einer Schockabgabe aufgrund einer gefährlichen Herzrhythmusstörung meist mindestens drei Monate auf ihr Auto verzichten. Auch darüber hinaus kann die Sperre verlängert werden. „Bei Menschen mit einem implantierten Defibrillator hängt die Fahrtauglichkeit wesentlich von der Einschätzung ab, wie groß das Risiko für einen Bewusstseinsverlust aufgrund erneuter Herzrhythmusstörungen ist“, sagt Prof. Dr. med. Bernd Nowak, vom Beirat der Deutschen Herzsstiftung in einer Herzstiftungs-Sprechstunde (www.herzstiftung.de). „Da bei Patienten mit einem Defibrillator diese Gefahr in der Regel erhöht ist, dürfen z. B. Berufskraftfahrer kein Fahrzeug im Straßenverkehr führen.“

Individuelle Beurteilung

Privatfahrer müssten nach einer Rhythmusstörung mit Schockabgabe mindestens drei Monaten pausieren. Danach entscheide der behandelnde Kardiologe individuell, ob der Patient wieder Auto fahren darf, so Prof. Nowak. Wichtig sei dabei, ob die Rhythmusstörung zu einer Beeinträchtigung des Bewusstseins führt.
Bei stabiler Situation ohne weitere Rhythmusstörungen sei das Autofahren problemlos möglich. Andernfalls wird das Fahrverbot aufrecht erhalten. „Dies wäre z. B. der Fall, wenn sich im ICD-Speicher gehäuft Rhythmusstörungen finden, die zwar zu keiner Schockabgabe geführt haben, aber sich nicht als unbedenklich einstufen lassen“, so der Kardiologe.

Fahrpause einhalten

Er rät, die Fahrpause dringend ernst zu nehmen, da es je nach Art der Herzrhythmusstörung trotz des implantierten Defibrillators zu einer Bewusstlosigkeit kommen könnte. Davon wären immer auch andere im Straßenverkehr betroffen, und die Versicherung könnte im Schadensfall die Kostenübernahme verweigern. (red)