Haut, Haare und Ästhetik

Falten mit Fäden ausbügeln

Für straffe Gesichtshaut gleich unters Messer? Das wollen immer weniger Menschen. Das neue Fadenlifting könnte für sie eine Alternative sein.

01.04.2019
Sanfter zur Schönheit.   Foto: AdobeStock / lado2016 Sanfter zur Schönheit. Foto: AdobeStock / lado2016
Foto: Lilium Klinik

Dr. med. Reinhard Titel
Facharzt für Chirurgie und Unfallchirurgie sowie Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie
LILIUM Klinik Wiesbaden



Nach den Wechseljahren wird die Haut zunehmend dünner, das Bindegewebe schwächer. Dadurch schwindet die Spannkraft. Vor allem im Gesicht können Falten und hängende Wangenpartien den individuellen Ausdruck zum Nachteil verändern. Aber auch an Hals und im Dekolleté, wo die Haut ohnehin schon dünn ist, überwiegt bald die Knitteroptik. Mit gesunder Ernährung und hochwertigen Pflegeprodukten allein kann man diese Entwicklung nicht aufhalten oder gar rückgängig machen.
Wer sich nicht mehr wohl in seiner Haut fühlt, muss ich aber nicht gleich unters Messer legen. Das Fadenlifting könnte eine sanfte Alternative sein. Dabei werden per minimal-invasivem Eingriff und unter lokaler Betäubung selbstauflösende Fäden in das Hautgewebe eingebracht. Anders als bei anderen Faltenbehandlungen wird das Gesicht hier nicht nur gestrafft. Die verwendeten Fäden regen zugleich auch die körpereigene Kollagenproduktion an, sodass der natürliche Gesichtsausdruck erhalten bleibt.
Die Fäden bauen sich nach einem Jahr selbst im Körper ab. Narben gibt es nicht. Lediglich mit blauen Flecken, Schwellungen und Blutergüssen muss man rechnen, die jedoch nur ein paar Tage anhalten. Das Ergebnis hält ein bis zwei Jahre an. Der Eingriff kann danach wiederholt werden.
Die Behandlung dauert – je nach Umfang des Eingriffs – 20 bis 60 Minuten. Nicht geeignet ist das Fadenlifting für Menschen mit stark erschlaffter Haut, Akne, Herpes, Hauterkrankungen und Wundheilungsstörungen. Deshalb sollten auch Diabetiker, Krebskranke und Menschen mit einer Autoimmunerkrankung diese Therapie nicht in Anspruch nehmen. Schwangere und Stillende ebenso wenig. (red)