Augen, Nase und Ohren

Sehhilfen: Kasse zahlt ab sechs Dioptrien

Brillen und Kontaktlinsen sind mitunter teuer. Je nach Qualität und Material muss man hier tief in die Tasche greifen. Doch nun können Betroffene auf eine Kostenübernahme hoffen.

03.04.2017

Das neu verabschiedete Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) bringt für manche Menschen Kurz- und Weitsichtigkeit oder einer Hornhautverkrümmung ab sofort eine finanzielle Erleichterung. Laut Sozialverband VdK Deutschland übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Brillen ab einer Kurz- und Weitsichtigkeit von sechs Dioptrien. Wer eine Hornhautverkrümmung von mehr als vier Dioptrien habe, dürfe ebenfalls auf eine Übernahme der Kosten für die Gläser hoffen, so der VdK. Auch dürfen die Gläser ab einer Verschlechterung der Sehstärke um 0,5 Dioptrien erneuert werden. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist nur die Vorlage eines augenärztlichen Attests. Allerdings bleiben die Brillenfassungen nach wie vor Privatsache und daher von der Kostenübernahme ausgespart. Eine Zusatzversicherung kann die Finanzierungslücke füllen.
Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) schätzt, dass rund 1,4 Millionen der insgesamt 41,2 Millionen fehlsichtigen Deutschen von der Neuregelung profitieren könnten. (red)