Alters- und Palliativmedizin

Endlich: Cannabis auf Rezept!

Schwerkranke leiden häufig unter unerträglichen, chronischen Schmerzen. Für sie gibt es endlich die hilfreiche, aber ansonsten verbotene Substanz kostenlos auf Rezept.

27.02.2017

Der Bundestag hat am 19. Januar einstimmig eine Gesetzesänderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften beschlossen. Dazu gehört auch die Zustimmung zu einer Verordnungsfähigkeit von Cannabis bei chronischen Schmerzpatienten. „Schwerkranke Menschen müssen bestmöglich versorgt werden. Dazu gehört, dass die Kosten für Cannabis als Medizin für Schwerkranke von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders wirksam geholfen werden kann“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. „Das ist auch ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Palliativversorgung. Außerdem wird es eine Begleiterhebung geben, um den medizinischen Nutzen genau zu erfassen.“ Bislang konnten Betroffene die Substanz für medizinische Zwecke nur auf eigene Kosten erwerben. Das Gesetz soll im März 2017 in Kraft treten.

Schnelle, unbürokratische Hilfe

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz, Cannabis in medizinischer Form an schwerstkranke Patienten auf Rezept abgeben zu können, bedeutet für viele Betroffene eine Entlastung. Besonders bei schweren Erkrankungen, wie chronischen Schmerzen oder bei Multiple Sklerose, kann Cannabis als Medizin helfen, die Symptome zu lindern.
„Die Genehmigungsfrist durch die Krankenkasse soll bei Patientinnen und Patienten, die Leistungen im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung erhalten, höchstens drei Tage betragen. Dadurch wird eine schnelle und unbürokratische Hilfe gewährleistet“, so die Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach.

Nur bei schwerer Erkrankung

Cannabisarzneimittel sollen als Therapiealternative bei Patientinnen und Patienten im Einzelfall bei schwerwiegenden Erkrankungen eingesetzt werden können, wenn nach begründeter Einschätzung des behandelnden Arztes eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome zu erwarten ist. Dies kann zum Beispiel in der Schmerztherapie, bei bestimmten chronischen Erkrankungen oder bei schwerer Appetitlosigkeit und Übelkeit der Fall sein.
Insbesondere wird eine Erstattungsmöglichkeit von Cannabis in Form getrockneter Blüten für schwerkranke Menschen geschaffen. (red)