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Vor wichtigen Gesundheitsentscheidungen Zweitmeinung einholen

08.01.2019
Foto: Martin Reinicke

Roland Engehausen
Vorstand IKK Südwest



Invasive medizinische Eingriffe, wie zum Beispiel ein Gelenkersatz an Knie und Hüfte oder Operationen des Rückens gehören zu den unumkehrbaren Maßnahmen, die einen Menschen ein Leben lang begleiten.
Auch andere schwerwiegende Erkrankungen erfordern Therapieentscheidungen, die besonders gut überlegt sein wollen. Viele Patienten haben dann den verständlichen Wunsch, die Behandlung von einem zweiten Experten beurteilen zu lassen.
Krankenkassen können bei der Auswahl der geeigneten Therapie wertvolle Unterstützungsarbeit leisten. Sie bieten beispielsweise die Möglichkeit einer kostenfreien ärztlichen Zweitmeinung bei ausgewählten Spezialisten aus nahezu allen medizinischen Fachbereichen an – ein Angebot, das Patienten auch gerne in Anspruch nehmen.
Der Begriff „Zweitmeinung“ steht dabei für die erneute ärztliche Begutachtung des ersten Befundes. Dabei beurteilt ein zweiter Arzt die Beschwerdesymptome und die gesamten medizinischen Unterlagen. Das Zweitmeinungsverfahren stellt sicher, dass diese Begutachtung ebenfalls von einem Facharzt durchgeführt wird, der auf die jeweilige geplante Operation oder Behandlungsform spezialisiert ist.
Rat und Tat dazu gibt es bei der Krankenversicherung vor Ort: Betroffene Versicherte können sich mit ihren entsprechenden Unterlagen dorthin wenden und erhalten nach einem Beratungsgespräch alle notwendigen Informationen zum weiteren Ablauf.