Allgemeine Medizin

Rezepte richtig verstehen

Die meisten Arzneimittel sind nicht frei verkäuflich. Um sie zu bekommen, braucht man ein Rezept vom Arzt. Doch wie lange ist es gültig, und was bedeuten die unterschiedlichen Farben?

12.04.2017
Für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente gibt es das grüne Rezept.  Foto: ABDA

Bunt ist die Welt der Rezepte, aber auch unübersichtlich. Die Landesapothekerkammer Hessen hat deshalb die wichtigsten Merkmale der unterschiedlichen Rezepttypen zusammengefasst, damit sich Patienten im Farben-Dschungel künftig besser orientieren können.

Rosa, blau, grün

Alle gesetzlich Versicherten erhalten für die Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein rosa Rezept, das sie in der Apotheke einlösen. Der Patient zahlt in der Regel nur einen Anteil an den Arzneimittelkosten, die sogenannte Zuzahlung. Die Apotheke rechnet die entstehenden Kosten mit der Krankenkasse ab.
Privatpatienten erhalten beim Arzt ein blaues Rezept, die Medikation zahlen sie zunächst selbst. Das in der Apotheke abgestempelte Originalrezept reichen sie dann zur Abrechnung an ihre Versicherung weiter.
Ein grünes Rezept stellt der Arzt aus, wenn er dem Patienten ein Medikament empfiehlt, das nicht verschreibungspflichtig ist.
Bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden, wie beispielsweise die Antibaby-Pille, können auf dem blauen oder grünen Rezept verordnet werden.

Seltene Rezeptfarben

Fallen Arzneimittel unter das Betäubungsmittelgesetz werden diese in dreifacher Ausführung auf einem gelben Rezept vermerkt.
Weiße Rezepte werden auch T-Rezepte genannt. Dabei handelt es sich um Sonderrezepte, die ausschließlich zur Verschreibung von Immunmodulatoren mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid verwendet werden dürfen.

Rechtzeitig einlösen

Rezepte sind erst dann gültig, wenn auch das Datum der Ausstellung, die Unterschrift des Arztes sowie der Arztstempel vorhanden sind. Die Dauer ihrer Gültigkeit ist unterschiedlich. Während das rosa Kassenrezept spätestens nach einem Monat eingelöst werden muss, ist das blaue Privatrezept drei Monate gültig.
Wer ein gelbes Rezept erhält, muss es in den nächsten sieben Tagen in der Apotheke abgeben, ein weißes Rezept verfällt nach nur sechs Tagen. Patienten mit einem grünen Rezept können sich Zeit lassen – es gilt ohne Einschränkung. (red)